FÜR ELTERN - Verfahrensbeistand-SJ

VERFAHRENSBEISTAND
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Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wenn Eltern sich trennen oder wichtige Entscheidungen für ein Kind vor Gericht getroffen werden müssen, kann das Familiengericht einen Verfahrensbeistand einsetzen. Man nennt ihn auch „Anwalt des Kindes“.
Meine Aufgabe als Verfahrensbeistand ist es, das Kind in einem gerichtlichen Verfahren zu begleiten, seine Interessen zu vertreten und dafür zu sorgen, dass seine Stimme gehört wird. Ich spreche mit dem Kind, erkläre altersgerecht, worum es geht, und finde heraus, was es sich wünscht und was ihm wichtig ist.

Unabhängigkeit
Ich bin dabei unabhängig vom Gericht, von den Eltern und dem Jugendamt. Mein Ziel ist es nicht, Partei für eine Seite zu ergreifen, sondern das Kind im Blick zu behalten – seine Bedürfnisse, seine Entwicklung und sein persönliches Wohl.

Ein Verfahrensbeistand

  • spricht mit dem Kind (je nach Alter und Situation auch mehrfach),
  • macht sich ein eigenes Bild von seiner Lebenssituation,
  • stellt dem Gericht Informationen zur Verfügung (z. B. über die Sichtweise des Kindes),
  • gibt eine Einschätzung ab, welche Regelung dem Wohl des Kindes am besten dient,
  • nimmt an Anhörungen teil und
  • achtet darauf, dass die Rechte des Kindes im Verfahren beachtet werden.

Verschwiegenheit
Der Verfahrensbeistand ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und erklärt dem Kind, wie mit seinen Aussagen umgegangen wird.
Eltern müssen keine Entscheidungen oder Schritte mit dem Verfahrensbeistand abstimmen, aber ich arbeite transparent und kooperativ, wenn es dem Kind hilft. Ziel ist es, Vertrauen aufzubauen – beim Kind, aber auch im Verfahren.

Fragen
Wenn Sie Fragen zu meiner Rolle oder meiner Arbeitsweise haben, sprechen Sie mich gern an.

VERFAHRENSBEISTAND-SJ
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